AGB

AGB – ALLGEMEINE VERKAUFS-, LIEFER- UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

der Wunschräume GmbH 5. November 2014

  1. Anwendungsbereich

    Die nachfolgenden Allgemeinen Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen bilden einen festen Bestandteil jedes zwischen unserer Firma und einem Käufer abgeschlossenen Vertrages.

    Demzufolge gelten sie anlässlich einer Offerte, Bestellung, einem Vertragsabschluss usw. als bekannt und ohne jeglichen Vorbehalt angenommen. Nebenabreden, Zusicherungen oder produktspezifische Konditionen bleiben vorbehalten und müssen auf jeden Fall von der Wunschräume GmbH schriftlich zugestimmt werden. Die Wunschräume GmbH behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Bedingungen jederzeit zu ändern.

  2. Kataloge und technische Dokumentationen

    Hinweise, Vorschläge und Beispiele in unseren Publikationen und unserer Mitarbeiter und Aussendienstmitarbeiter erfolgen im Allgemeinen unentgeltlich und ohne Gewähr, in der Regel auch ohne Berücksichtigung ausserordentlicher mechanischer oder chemischer Beanspruchung.

    Sie entsprechen unseren heutigen Erkenntnissen und beziehen sich auf normale Fälle, wie sie in der Praxis häufig vorkommen.

    Für Angaben in Produkte- und Preiskatalogen, in technischen Dokumentationen und weiteren Produktebeschrieben kann keine Haftung übernommen oder hergestellt werden.

    Für besondere Situationen, spezielle Anwendungsbereiche oder Fragen steht Ihnen unser technischer Dienst stets gerne zur Verfügung. Generell hat jeder Produzent / Hersteller eigene technische Hinweise für seine Produkte. Diese sind meistens in den verschiedenen Prospekten der Lieferanten separat aufgeführt. Auf Verlangen können Ihnen unsere Berater diese Unterlagen separat aushändigen. Es ist Aufgabe der Planer und Verarbeiter, alle Einflüsse angemessen zu berücksichtigen, unsere Angaben sinngemäss anzuwenden und nötigenfalls regelmässige Kontrollen anzuordnen.

  3. Beratung

    Die Beratertätigkeiten der Wunschräume GmbH erfolgt grundsätzlich unverbindlich.

    Grössere Beratertätigkeiten, welche in eine Planung übergehen, werden entsprechend vorgängiger Vereinbarung in Rechnung gestellt.

    Sämtliche Angaben, Lösungsvorschläge usw. unsererseits oder seitens externen Produkteberatern sind durch den Kunden, Unternehmer und Projektverfasser respektive Bauingenieur zu prüfen und zu genehmigen, damit sämtliche Missverständnisse aufgrund falscher Interpretationen vermieden werden können.

  4. Preise

    Sämtliche Verkaufspreise verstehen sich exkl. Mehrwertsteuer, abgeholt ab den jeweiligen Zentrallagern bzw. ab Hersteller-Werk, d.h. zuzüglich Transportkosten. Der Ort der Abholung wird mit den Kunden vereinbart, z.B. Transit-Lieferungen und Lieferungen ab Werk.

    Preisänderungen und Zwischenverkauf sowie Änderungen des Produktsortiments jederzeit ohne besondere Ankündigung vorbehalten.

    Es können nur ganze Pakete oder Abpackungen von Verkaufseinheiten, ganze Stück usw. bezogen werden, wobei Ecksteine, Formstücke etc. generell im Zusammenhang mit Flächenware bestellt werden sollten.

    Natursteine und Betonwaren werden in der Regel direkt ab Werk bzw. ab jeweiligem Zentrallager angeboten. Die Liefermengen können +/- 10% von der bestellten Menge abweichen. Alle Verbrauchsangaben und Gewichte sind ungefähre Durchschnittswerte. Für Abweichungen kann die Wunschräume GmbH nicht haftbar gemacht werden. Flächen und Volumen werden gemessen, Gewichte auf geprüften Waagen gewogen. Abbildungen und Massangaben können nicht binden sein. Für Kleinmengen und Kommissionsbestellungen sowie für das Kommissionieren, für die Palettisierung sowie für das Verpacken kann ein Zuschlag erhoben werden.

    Parkett und Terrassendecks werden in der Regel ab jeweiligem Zentrallager angeboten, ebenfalls zuzüglich Transportkosten bzw. Transitlieferungen ab Zentrallager oder Werk.

    Sämtliche Angebote, Preise und Preislisten (auch in Katalogen, Prospekten, auf Web-Seiten, in Ausstellung usw.) sind freibleibend und unverbindlich, Preisänderungen bleiben ausdrücklich vorbehalten (z.B. durch Preisänderungen der Herstellerwerke und/oder Unterlieferanten, Anpassung der Wechselkurse, Zölle, Einfuhrbestimmungen, Treibstoffpreisschwankungen, Anpassung der LSVA, Mehrwertsteuer etc.).

    An den Käufer persönlich gerichtete Angebote sind verbindlich für die Dauer der auf der Offerte erwähnten Gültigkeitsdauer. Fehlt eine Angabe, gilt die Offerte für maximal 30 Tage lang als verbindlich. Offerierte Preise beziehen sich immer auf die gesamthaft offerierten Mengen.

    Allfällige Korrekturen von Rechnungen sowie Korrekturen betr. Retouren von Euro-Paletten oder Retouren von gängiger Lagerware sind mit der Wunschräume GmbH zu vereinbaren. Korrekturen resp. Retouren werden sofort oder mit der nächstfolgenden Fakturierung (Gutschrift oder Rechnung) erstellt. Verpackungsmaterial und Paletten sind weder Rabatt- noch Skonto-berechtigt.

  5. Transport und Übergang der Gefahr / Lieferbedingungen / Lieferfrist

    Sämtliche Lieferungen, auch Franko-Sendungen, reisen auf Gefahr des Käufers. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald dieser die Ware im Lager übernimmt oder die Wunschräume GmbH die Ware dem Spediteur (Transportunternehmer, Post etc.) übergibt. Der Abschluss einer allfälligen Versicherung ist Sache des Käufers.

    Ist mit dem Käufer die Lieferung durch die Wunschräume GmbH vereinbart, so geht das Risiko auf den Käufer über, sobald die Ware am Bestimmungsort eintrifft. Der Ablad geht zulasten und auf Risiko des Käufers, d.h. die Ware muss seitens Käufer vor dem Ablad auf deren Unversehrtheit geprüft werden. Allfällige Schäden sind noch vor dem Ablad dem Chauffeur oder Spediteur zu rügen und auf dem Lieferschein zu vermerken und möglichst mittels Foto zu dokumentieren. Eine bei Übergabe bzw. Lieferung erhobene Mängelrüge entbindet den Kunden nicht davon, die Ware entgegenzunehmen.

    Beanstandete Ware darf unter keinen Umständen eingebaut werden. Bei Missachtung gehen alle Folgekosten zu Lasten des Unternehmers.

    Erfolgt keine Rüge vor Übernahme der Ware im Lager bzw. vor dem Ablad bei Lieferung durch einen Spediteur, gilt die Ware als unversehrt übergeben.

    Muss eine Ware für den Käufer speziell angefertigt werden und ist nichts anderes schriftlich verabredet, so geht das Risiko für Verlust oder Beschädigung auf den Käufer über, sobald die Wunschräume GmbH die Ware dem Käufer zur Abholung angezeigt hat.

    Die Transportkosten werden separat in Rechnung gestellt und jeweils pro Auftrag separat berechnet- und verrechnet.

    Eil- und Spezialtransporte sowie Terminlieferungen oder Lieferungen in gewisser Zeitspanne, mehrere Abladestellen, Umladen auf den Motorwagen, spezielle Avisierungen oder Lieferungen in Berggebiete etc. sind zuschlagspflichtig.

    Bei Inlandlieferungen wird grundsätzlich von Stückgut-Transporten mit LKW Hebebühne ausgegangen, falls nichts anderes vereinbart wird. Die offerierten Transportkosten gelten vorausgesetzt guter Zufahrt und Ablademöglichkeit auch für grosse LKW’s.

    Für Inlandlieferungen gelten die zum Zeitpunkt gültigen Astag-Tarif-Ansätze.

    Bei Lieferungen ab Hersteller-Werk werden die Frachtkosten ebenfalls Auftrag für Auftrag offeriert und beinhalten Einfuhr- und Ausfuhrverzollung, Papier und Porti sowie Treibstoff-Zuschläge etc.

    Vereinbarte Lieferungen ab Werk werden in der Regel mit grossen 5 Achs-LKW’s zugestellt. Der Ablad hat bauseits durch den Käufer zu erfolgen z.B. mittels Kran, Gabelstapler oder Pneulader. Der Käufer ist verpflichtet, eine gute Baustellenzufahrt zu gewährleisten. Die Zufahrt muss befestigt sein, die Abladestelle möglichst eben. Ist die Baustelle nicht befahrbar oder infolge schlechter Witterung (Schnee, Eis, Regen etc.) nicht zugänglich, gehen die Mehrkosten für Umschlag sowie weitere Kosten zu Lasten des Käufers. Die im Preis inbegriffene Abladezeit beträgt für einen kompletten LKW in der Regel maximal 40 Minuten. Wird diese überschritten, gehen die Kosten der LKW-Wartezeit zu Lasten des Kunden.

    Die Lieferung erfolgt an die vom Käufer angegebene Adresse. Der Käufer bzw. sein Stellvertreter hat die Ware am Übergabe- bzw. Liefertermin entgegenzunehmen. Eine Avis-Tel.Nr. einer Person vor Ort ist seitens Empfänger mitzuteilen. Wenn die Lieferung avisiert wurde, der Kunde oder eine von ihm beauftragte Person jedoch bei der Anlieferung nicht anwesend ist, gilt die Ware mit Ablad als ordnungsgemäss übergeben.

    Bei Ablad von Waren hat der Empfänger der Ware die notwendige Mithilfe zu stellen und zu leisten. Nicht der Praxis entsprechende LKW-Wartezeiten werden nachträglich nach gültigem Tarif in Rechnung gestellt. Werden auf Wunsch des Käufers Transportkosten mit LKW Kran angeboten, wird für den Kranablad CHF 18.- (pro Kranzug) in Rechnung gestellt.

    Der Empfänger von Bahnsendungen ist verpflichtet, die auf dem Transport entstandenen Schäden bahnamtlich festlegen zu lassen. Allfällige Schadenersatzforderungen sind bei der Bahn geltend zu machen. Das Gleiche gilt im Falle verspäteter Ablieferung rechtzeitig versandter Ware. Die Wunschräume GmbH lehnt jede Haftung für solche Schäden ab.

    Wenn ein Unterlieferant, Lieferant oder ein Herstellerwerk der Wunschräume GmbH vor Erfüllung seiner Lieferverpflichtungen in Konkurs oder unter Gläubigerschutz fällt, so ist die Wunschräume GmbH berechtigt aber nicht verpflichtet, gleichwertige Ware von einem Drittanbieter zu liefern.

    Preisänderungen bleiben ausdrücklich vorbehalten.

    Die Wunschräume GmbH bemüht sich grundsätzlich, die Bei Bestellung vereinbarten Lieferfristen einzuhalten, sie ist aber selber von Drittlieferungen abhängig. Sämtlich genannte Lieferfristen sind ungefähre Angaben und verpflichten keineswegs.

    Alle Publikationen der Wunschräume GmbH verpflichten diese nicht zur Lagerhaltung der darin aufgeführten Artikel. Der Zwischenverkauf bleibt jederzeit vorbehalten.

    Eine frühzeitige Bestellung ist vorteilhaft – Lieferfristen werden mit Zusendung der schriftlichen Bestellung geklärt (Warenverfügbarkeit Werk usw.) und mit dem Käufer besprochen.

    Für Klein- und Nachbestellungen von nicht verfügbarer Ware (z.B. Werksware) ist u.U. mit einer längeren Lieferzeit zu rechnen. Diese unterliegen, bei durch den Käufer geforderte schnellere Verfügbarkeit, den für das jeweilige Produkt gültigen Kleinmengen- bzw. Frachtkosten-Zuschlägen oder gar Importkosten.

    Verspätet sich die Lieferfrist aus Gründen, die die Wunschräume GmbH nicht zu vertreten hat, ist der Käufer erst bei Verzögerungen von mehr als 90 Tagen berechtigt, schriftlich vom Vertrag zurückzutreten. Bei Lieferverzögerungen ist der Käufer weder zur Verweigerung der Annahme noch zu Schadenersatz berechtigt, insbesondere infolge Warenmangel oder nicht produzierter Ware, Schwierigkeiten bei der Rohstoffgewinnung, höhere Gewalt, Streik, Betriebseinstellung, Fertigungsbeschränkungen, Schäden an Produktionsanlagen, Lieferverzug eine Zulieferers, Betriebs- oder Verkehrsstörungen oder ähnlich unvorhergesehene und von unserem Willen unabhängige Ereignisse.

    Für die Stornierung von kommissionierter Lagerware verrechnen wir eine Gebühr von CHF 50.—pro Position.

    Die vereinbarten Lieferfristen gelten ab Vertragsabschluss, frühestens jedoch nach Eingang aller vom Kunden benötigten Angaben. Ist eine Lieferung auf Abruf vereinbart, so ist der Käufer verpflichtet, die Ware innerhalb der vereinbarten Frist/Termin abzurufen. Fehlt ein solcher Abruftermin, beträgt diese längstens sechs Monate seit Vertragsabschluss. Nach Ablauf dieser Frist ist die Wunschräume GmbH berechtigt, sofortige Erfüllung des Vertrages zu verlangen. Falls vor dem Abruf der Lieferung oder einer Teillieferung Preiserhöhungen seitens der Lieferanten der Firma erfolgen, so werden diese für die noch nicht abgerufenen Lieferungen oder Teillieferungen weiterbelastet.

  6. Mängelrüge / Materialbedingte Bestimmungen

    Der Käufer ist verpflichtet, die Ware sofort nach dem Empfang zu prüfen. Allfällige Mängelrügen sind, mit Ausnahme von Transportschäden, welche sofort zu rügen sind, innert 3 Arbeitstagen nach Empfang der Ware und in jedem Fall vor deren Weiterverarbeitung schriftlich zu erheben. Unterbleibt die rechtzeitige Mängelrüge, ist jede Mängelhaftung ausgeschlossen.

    Bei rechtzeitiger Rüge eines Mangels d.h. nachweisbar fehlerhaftes oder den Abmachungen nicht entsprechendes Material wird innert angemessener Frist ersetzt oder nachgebessert.

    Jegliche weiteren Ansprüche, insbesondere Wandelungs- und Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen, insbesondere Ansprüche auf Ersatz von Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind. Über den Materialwert hinausgehende Schadenersatzansprüche sind in jedem Falle ausgeschlossen.

    Betrifft der Mangel einen Fabrikations- oder Materialfehler, leitet die Wunschräume GmbH die Mängelrüge an den Unterlieferanten oder Hersteller weiter. Die Gewährleistungspflicht der Wunschräume GmbH gilt generell als wegbedungen, wenn und soweit sie die Funktion einer Fakturierungs- und Zahlstelle einnimmt. Beanstandungen der gelieferten Ware befreien den Käufer nicht von der Pflicht zur termingerechten Zahlung.

    Informationen und Gebrauchsanweisungen der Hersteller sind unbedingt zu beachten, andernfalls verfallen sämtliche Garantie- und Schadenersatzansprüche. Der Käufer hat die Informationen frühzeitig und selbständig anzufordern oder sich zu erkundigen.

    Es bestehen auch keine Mängel in folgenden Fällen: Missachtung anerkannter Regeln der Baubranche, fehlerhafte Verarbeitung oder Montage durch den Kunden oder Dritte, unsachgemässer Verwendung oder Behandlung, Umsetzung oder Lagerung, bei natürlicher Abnützung, bei übermässiger Beanspruchung, Nichtbeachtung von Vorschriften, mangelhaften Bauarbeiten, ungeeignetem Baugrund, falscher Wartung, Verstösse gegen technische Anleitungen oder Montage- und Unterhaltsanleitungen, Verstösse gegen Konstruktions- oder andere Vorschriften

    unserer Lieferanten oder Hersteller und ähnlichen Fällen, hierfür wird jede Haftung abgelehnt. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr, beginnend mit dem Tag der Ablieferung,

    1. Baukeramik – materialbedingte Bestimmungen

      Herstellungsbedingte Abweichungen in Farbe, Grösse (Nuance und Kaliber), Oberflächenbeschaffenheit, Gewicht und generell alle sich von den gültigen Normen nicht abweichende Unterschiede gelten nicht als Mangel und können nicht beanstandet werden, sofern die üblichen Toleranzen eingehalten sind (SIA 248: 2006) und sofern die gelieferte Ware zum vorgesehenen Gebrauch tauglich ist. Je nach Produkt sind grössere Abweichungen zwischen Muster und geliefertem Material möglich.

    2. Naturstein – materialbedingte Bestimmungen

      Jede Natursteinplatte ist ein von der Natur vor Millionen von Jahren geschaffenes Einzelstück mit einer einmaligen, individuellen Farbe, Struktur und Zeichnung. Beim Naturstein kommen daher immer gewisse Eigenschaften und Unterschiede in Farbe, Zeichnung, Struktur und Gefüge des Steins vor.

      Dies sind natürliche Fehler wie z.B. trübe Stellen, Poren, offene Lager und Stellen, Einsprengungen, Haarrisse, Quarzadern, Adern, Salzlöcher, Erzeinschlüsse (Oxydation), Ausblühungen, Roststellen, Gewicht usw. und bedeuten keine Wertminderung des Natursteins. Rostverfärbungen können in der Regel entfernt werden, wobei allfällige Reinigungsarbeiten durch den Käufer zu tragen sind. Diese Eigenschaften und Unterschiede werden seitens Käufer generell akzeptiert, auch wenn er die Ware vor Versand nicht prüfen kann. Unklarheiten sind immer vor dem Einbau zu klären.

      Wir weisen deshalb auch jegliche Haftung zurück, die auf dem natürlichen Veränderungsprozess des Naturprodukts beruht, insbesondere Veränderungen in der Oberflächenstruktur sowie sämtliche möglichen Farbveränderungen.

      Der Kunde nimmt insbesondere zur Kenntnis, dass Naturstein nicht immer säurebeständig ist und dass der Einsatz von Hochdruckgeräten beim Produkt Abplatzungen und Zerstörung der Oberfläche hervorrufen kann.

      Bemusterungen zeigen nur das allgemeine Aussehen des Natursteins. Die Muster sollen soweit als möglich alle Merkmale und Beschaffenheit der betreffenden Natursteinmaterialien aufweisen, was aber naturbedingt nicht gewährleistet werden kann. Abweichungen des Natursteins in Farbe, Zeichnung, Struktur und Gefüge sind naturbedingte Eigenheiten des Materials und stellen keinen Grund zur Beanstandung dar, da dies nicht vermieden werden kann.

      Abweichungen von geliefertem Material zu abgegebenen Mustern oder zu in unserer Ausstellung versetzten Steinen können nicht beanstandet werden, da Variationen als völlig normal anzusehen sind. Hand- und Einzelmuster können niemals alle Eigenschaften und Unterschiede des Natursteines in sich vereinigen und zeigen.

      Bei Verarbeitung farbiger Naturstein-Materialien ist das Kitten und Spachteln ein normaler Vorgang und kann somit nicht Gegenstand irgendwelcher Reklamationen sein. Allfällige Unklarheiten sind vor dem Einbau zu klären. Die Wunschräume GmbH übernimmt für obige Punkte keine Haftung.

      Insbesondere gilt Art. 4.21 Norm SIA 246: Nahezu alle Natursteine sind aus mannigfaltigen, in Gefüge, Härte und Farbe verschiedenartigen Stoffen zusammengesetzt. Sie bilden deshalb keine in sich geschlossene homogene Masse. Es kommen öfters sogenannte Lager, Stiche,Adern, Gläse, Salzlöcher vor, die als in der Natur des Stoffes liegende Eigenheiten keinesfalls eine Wertverminderung darstellen, sofern die Weiterverarbeitung sachgerecht erfolgt. Diese natürlichen Differenzen und Eigenarten stellen keinen Mangel dar und begründen auch keine Abweichung von einem Muster.

      Die Schweizerischen Normen (VSS, SIA) gelten nur für Schweizer Material. Für ausländische Steine ist die handelsübliche Qualität massgebend, da diese nicht immer den Normen entsprechen.

      Besondere Eigenschaften eines Materials (z.B. Frostsicherheit) gelten nur als zugesichert, wenn wir sie schriftlich bestätigt haben. Wegen des langen Transportweges und des mehrmaligen Umladens kann ein gewisser Anteil gebrochener Steine, resp. Schutt vorhanden sein (max. 5%).

      Naturstein-Wandverkleidungen (Verblender) können zusätzlich durch die Natur des Materials und die Art der Materialfertigung grössere Abweichungen und Unterschiede aufweisen z.B. gebrochene Steine oder Absplitterungen, Farbunterschiede und Massdifferenzen.

      Vor dem Einbau ist eine Aussortierung der gelieferten Charge von Vorteil, zudem sind allfällige Nachschneidarbeiten und Reinigungsarbeiten der Steinpaneelen-Oberfläche nötig. Dies und weitere Eigenschaften und Unterschiede werden seitens Käufer generell akzeptiert. Unklarheiten sind immer vor dem Einbau zu klären. Nach dem Einbau werden keine Beanstandungen mehr akzeptiert.

      Nicht sichtbare Flächen, Seiten, Kanten können bei Bodenplatten, Blockstufen, Stellriemen, Palisaden etc. abgebrochen oder unvollständig sein. Dies ist kein Mangel und kann nicht beanstandet werden.

      Beanstandungen hinsichtlich Menge, Qualität und Bearbeitung, fehlerhaftes Material (abgebrochene Ecken und Kanten, schräge Frässchnitte, falsche Masse usw.) müssen vor dem Einbau bemängelt werden. Nach dem Einbau werden keine Beanstandungen mehr akzeptiert.

      Wir weisen Sie darauf hin, dass Jurakalk und andere Kalksteine nicht absolut frostbeständig sind. Bei fachgerechter Anwendung können Schäden aber weitgehend vermieden werden. Bei den Jura- Mauersteinen, Quadersteinen und sonstigen Kalkstein-Produkten können teilweise leichte Absprengungen entstehen. Es gibt auch einzelne Steine, bei denen das Lager aufreisst, darum muss das Lager immer liegend verlegt werden. Ausserdem verlieren Kalksteine durch ausbleichen mit der Zeit die Farbintensität. Wir setzen voraus, dass der Käufer die Anwendungsrichtlinien für den Einbau von Kalksteinprodukten einhält.

    3. Beton- und Zementwaren – materialbedingte Bestimmungen

      Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass Beton ein Gemisch aus Sand, Kies, Zement und Wasser ist und somit unter Ausnahme von allfälligen Zusatzmitteln aus Naturprodukten besteht. Naturprodukte variieren in ihrer Form und Farbe und prägen somit die Betonprodukte.

      Wir weisen deshalb auch jegliche Haftung zurück, die auf dem natürlichen Veränderungsprozess des Naturprodukts Beton beruht, insbesondere Veränderungen in der Oberflächenstruktur, Haarrisse, Ausblühungen, Gelb- und Braunverfärbungen sowie sämtliche weitere Farbveränderungen.

      Der Kunde nimmt insbesondere zur Kenntnis, dass Beton nicht säurebeständig ist und dass der Einsatz von Hochdruckgeräten beim Produkt Abplatzungen und Zerstörung der Oberfläche hervorrufen kann.

      Betonprodukte werden in Schalungen (Holz oder Stahl) hergestellt. Diese Schalungen unterliegen einer Abnutzung was unvermeidlich zu gewissen Masstoleranzen führt.

      Nicht sichtbare Flächen, Seiten, Kanten können bei Bodenplatten, Blockstufen, Stellriemen, Palisaden etc. abgebrochen oder unvollständig sein. Dies ist kein Mangel und kann nicht beanstandet werden.

      Beanstandungen hinsichtlich Menge, Qualität und Bearbeitung, fehlerhaftes Material (abgebrochene Ecken und Kanten, schräge Frässchnitte, falsche Masse usw.) müssen vor dem Einbau bemängelt werden. Nach dem Einbau werden keine Beanstandungen mehr akzeptiert.

    4. Parkett, Terrassendecks, Holzbeläge – materialbedingte Bestimmungen

      Die Wunschräume GmbH bzw. deren Lieferanten leisten Gewähr für die vom Verband Schweizerischer Hobelwerke (VSH) festgelegten Qualitätsbeschriebe.

      Bei Handelsprodukten leistet sie Gewähr für die von den jeweils zuständigen Handelsverbänden produktspezifisch festgelegten Qualitätsnormen. Diese gelten nur für die Sicht-/Vorder- und nicht für die Rückseite. Holz und Farbmuster sind unverbindlich. Geringfügige Abweichungen gelten nicht als Mängel. Holz und seine Nebenprodukte sind ein Produkt der Natur.

      Farb- und Strukturunterschiede sind möglich und zu tolerieren.

      Längen werden entsprechend den rohmaterialbedingten Möglichkeiten geliefert. Ist eine Länge nicht verfügbar, ist die Wunschräume GmbH bzw. deren Lieferanten berechtigt, die nächst verfügbare Länge zu liefern. Die effektiv gelieferte Länge wird gemäss Preisliste in Rechnung gestellt.

      Bei kundenspezifischen Produktionen liegt die Toleranz für Mehrlieferungen bei 10 % der Bestellmenge. Der Preis für die Mehrlieferung richtet sich im Verhältnis nach dem gemäss Offerte und Auftragsbestätigung festgelegten Preis.

    5. Sonderanfertigungen

      Alle nicht in den offiziellen und gültigen Katalogen enthaltenen Produkte, sowie auf Anfrage hergestellte Artikel, gelten als Sonderanfertigung.

      Vor Produktionsbeginn von Sonderanfertigungen hat der Kunde die Pflicht zur Überprüfung seiner Angaben von sämtlichen Ausführungsdetails insbesondere Massangaben.

      Eine Auftragsänderung oder ein Auftragsstorno sowie eine Rückgabe dieser Waren ist grundsätzlich zu keiner Zeit möglich.

  7. Retouren

    7.1. -Als Retourware gelten Lager-Artikel, d.h. gängige Lagerware in einwandfreiem Zustand (unbeschädigt, in sauberen, ungeöffneten Originalverpackungen) und

    sofern die gleiche Charge am Lager vorrätig ist.

    -Retouren von Lager-Artikeln werden unter Vorweisung von Rechnungs- oder Lieferscheinkopie zurückgenommen, sofern die gleiche Charge am Lager vorrätig ist.

    Die Rücknahme-Gebühr zur Deckung von Spesen und Umtriebe beträgt generell 30% des Netto-Lieferpreises. Warenrücknahmen unter CHF 100.–werden nicht vergütet.

      1. Bei nachfolgend aufgeführten Positionen kann keine Rücknahme erfolgen:-Nicht-Lager-Material aller Art, insbesondere Nicht-Lager-Artikel, wo auftragsbezogene Kommissionen direkt ab Werk bestellt wurden oder welche speziell angefertigt wurden.-Lager-Material, welches nicht den Kriterien unter Punkt 7.1 entspricht.-Bauchemische Produkte (Sackware, Gebinde, Kanister etc.)

        -Zubehörprodukte (wie z.B. Fugenkreuze, Schienen, Matten, Drainagen etc.)

        -Parkette und Terrassendecks aller Art

        -Einweg-Verpackungen etc.

      2. Retouren von Verpackung und Paletten

    -Euro-Paletten in gutem Zustand können zurückgenommen werden, die Rückgabe hat an ein Wunschräume-Lager zu erfolgen. Euro-Paletten werden gutgeschrieben, bis der Paletten- Saldo ausgeglichen ist.

    -Einweg-Verpackungen inkl,. Big-Bags sowie Einweg-Paletten werden keinesfalls zurückgenommen oder gutgeschrieben.

    -Verpackungsmaterial und Paletten sind weder Rabatt- noch Skonto-berechtigt.

  8. Zahlungsbedingungen

    Es gelten die auf der Offerte, Auftragsbestätigung, Rechnung aufgedruckten Zahlungs-Konditionen, generell sind Rechnungen innert 10 Tage netto zur Zahlung fällig.

    Die Wunschräume GmbH ist berechtigt, im Rahmen der bereits vorgenommenen Lieferungen Akontozahlungen zu verlangen und wenn vereinbart, auch Vorauszahlungen oder Barzahlungen zu verlangen.

    Die in Rechnung gestellten Euro-Paletten sind zusammen mit der Warenrechnung zu bezahlen. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Wunschräume GmbH.

    Nach Ablauf der auf den Rechnungen angegebenen Zahlungsfrist befindet sich der Kunde in Verzug und hat einen Verzugszins zu bezahlen. Der Käufer anerkennt, der Wunschräume GmbH den vereinbarten Kaufpreis zu schulden.

    Ab Fälligkeitsdatum wird ein marktüblicher Verzugszins berechnet, welcher durch die Wunschräume GmbH festgelegt wird und mindestens 5% beträgt. Mahngebühren hat der Schuldner zu tragen.

    Im Sinne einer Gleichbehandlung aller Kunden werden unberechtigte Abzüge nachbelastet.

    Wenn ein Kunde von der Wunschräume GmbH betrieben werden muss, in Konkurs gerät oder die Forderung der Wunschräume GmbH in einen Nachlassvertrag einbezogen wird, fallen sämtliche von der Wunschräume GmbH gewährten Vergünstigungen dahin.

    Wird ein Kunde von der Wunschräume GmbH betrieben, so werden die gesamte Forderungen inkl. Verzugszins, Mahnspesen sowie weitere Verzugsschäden fällig.

    Wo es die Gegebenheiten erfordern, behält sich die Wunschräume GmbH vor, Vorauszahlung bzw. Barzahlungen oder Sicherstellungen zur Bezahlung vor Ablauf der normalen Zahlungsfrist zu verlangen.

    Käufer, die ihr Kredit-Limit überzogen haben oder die mit ihren Zahlungen länger als einen Monat in Verzug sind, können mit sofortiger Wirkung und ohne weitere Mitteilungen für weitere Lieferungen auf Kredit gesperrt werden. Zahlungserfahrungen werden Datenbankanbietern für Kreditinformationen und Inkasso- und Kreditschutzstellen zur Verfügung gestellt.

  9. Eigentumsvorbehalt

    Die Firma und der Käufer vereinbaren hiermit ausdrücklich einen Eigentumsvorbehalt, gültig auf allen zwischen den Parteien abgeschlossenen Kaufverträgen. Der Käufer wird somit nicht Eigentümer der verkauften Ware anlässlich der Besitzübernahme, sondern erst mit der Bezahlung des gesamten vereinbarten Kaufpreises. Die Firma ist somit ermächtigt, die Eintragung des vorliegenden Eigentumsvorbehaltes in das öffentliche Register beim Betreibungsamt auf ihre Kosten einseitig zu veranlassen.

  10. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht

    Erfüllungsort ist der Sitz der Firma Wunschräume GmbH.

    Für alle Streitigkeiten, zu welchen der Vertrag oder die vorliegenden Allgemeinen Bedingungen –

    „Allgemeine Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen“ Anlass geben könnten, ist der Sitz der Firma der ausschliessliche Gerichtsstand. Der Vertrag und die vorliegenden AGB’s unterliegen dem schweizerischen Recht. Anwendbarkeit des Wiener Übereinkommens über den internationalen Warenverkauf (Wiener Kaufrecht / UN-Kaufrecht) wird wegbedungen.

    Sollten Einzelbestimmungen der vorliegenden Allgemeinen Bedingungen unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

  11. Abweichende Bedingungen der Käufers

Anders lautende Bedingungen der Besteller werden nur als verbindlich anerkannt, wenn diese von der Wunschräume GmbH schriftlich bestätigt wurden.

Unterentfelden, 5. November 2014

Die Geschäftsleitung Thomas Ernst

Wunschräume GmbH Suhrenmattstrasse 36

5035 Unterentfelden (AG)

Tel. +41 62 737 54 44

info@wunschraeume.ch

www.wunschraeume.ch